Argentinien YPF: USA intervenieren in 16,1-Milliarden-Urteil um Staatsanteil

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By Johanna

Ein bedeutendes Urteil über 16,1 Milliarden US-Dollar gegen Argentinien hat sich zugespitzt, nachdem die US-Regierung formell interveniert hat, um Buenos Aires‘ Antrag auf eine vorübergehende Aussetzung der Urteilsvollstreckung zu unterstützen. Im Kern geht es um eine gerichtliche Anordnung, die Argentinien dazu zwingt, seinen Anteil von 51 % am staatlichen Öl- und Gasunternehmen YPF abzutreten. Dies verdeutlicht das komplexe Gleichgewicht zwischen internationalen Gerichtsentscheidungen und souveränen wirtschaftlichen sowie diplomatischen Interessen.

  • Urteil über 16,1 Mrd. USD gegen Argentinien.
  • US-Regierung interveniert zugunsten einer Aussetzung der Urteilsvollstreckung.
  • Ursprung des Konflikts liegt in der Verstaatlichung der YPF-Anteile im Jahr 2012.
  • US-Richterin Loretta Preska verhängte das Urteil im September 2023 und ordnete die Übertragung der Anteile bis zum 30. Juni an.
  • Die klagenden Investoren Petersen Energia Inversora und Eton Park Capital Management lehnen eine Aussetzung ab und werden von Burford Capital vertreten.
  • Argentinien warnt vor irreparablen wirtschaftlichen Schäden im Falle einer Anteilsabtretung.

Der Streit begann mit der Verstaatlichung der YPF-Anteile im Jahr 2012 durch Argentinien, die vom spanischen Unternehmen Repsol erworben wurden, wobei Minderheitsaktionäre übergangen wurden. Dies führte zu einer Klage der Investoren Petersen Energia Inversora und Eton Park Capital Management. Die US-Bezirksrichterin Loretta Preska sprach das Urteil über 16,1 Milliarden US-Dollar im September 2023 aus und ordnete anschließend die Übertragung der YPF-Anteile zum 30. Juni an.

US-Intervention und Standpunkt der Investoren

In einer Eingabe an das 2. US-Berufungsgericht plädierte die US-Regierung für eine Aussetzung der Vollstreckung. Sie begründete dies mit dem öffentlichen Interesse an einer Klärung des Falles in der Sache und der Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die US-amerikanischen Außenbeziehungen zu Argentinien. Diese Position deckt sich mit ihrer Haltung vom vergangenen November.

Demgegenüber forderten die Kläger Petersen und Eton Park das Berufungsgericht auf, eine Aussetzung abzulehnen, und bezeichneten Argentiniens Vorgehen als „Strategie der Verzögerung und Behinderung“. Obwohl sie eine Aussetzung ablehnten, zeigten sie sich offen für alternative Sicherheiten oder Bedingungen, die die Reversibilität gewährleisten, falls Argentiniens Berufung erfolgreich ist. Der Prozessfinanzierer Burford Capital vertritt diese Investoren und erwartet 35 % bzw. 73 % der jeweiligen Schadenersatzsummen.

Argentinien vertritt die Auffassung, dass die Abtretung seines YPF-Anteils, der als Hauptenergieunternehmen des Landes gilt, zu irreparablen wirtschaftlichen Schäden und Destabilisierung führen würde. Das Berufungsverfahren wird fortgesetzt, wobei Argentiniens Antwort an die Investoren bis zum 22. Juli erwartet wird. Dieser Fall bleibt ein wichtiger Präzedenzfall für die internationale Durchsetzung von Urteilen gegen souveräne Staaten.

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